Schutz von der Fachauskunft?!?

Kritik an Wirtschafts-Auskunfteien gibt’s ja alle Nase lang mal – so stolperte ich heute morgen über diesen Artikel. Und weil mich das Thema anlachte, ging mein nächster Weg ganz spontan auf die Selbstauskunfts-Seite der Schufa – dort hatte ich mich vor ewigen Zeiten, als mal eine entsprechend günstige Aktion lief, für einen Einmalbetrag registriert. Inzwischen ist da ein Abo-Modell draus geworden, solange mein Benutzerkonto allerdings nicht zwangsweise umgestellt oder einseitig gekündigt wird, nutze ich das natürlich weiter – ist ja gelegentlich recht aufschlussreich.

Wobei ich nicht erwartet hatte, wie aufschlussreich der heutige Besuch sein würde. Nein – keine Katastrophen, nichts Spektakuläres, aber trotzdem aufschlussreich.

Ich schrieb doch neulich über die Minuszins-Lockangebote gewisser Kreditportale. Natürlich hatte ich damit gerechnet, dass das von mir genutzte Portal entweder auf eigene Rechnung oder im Namen der Bank, von der das angebliche Minuszins-Angebot kam, eine Bonitätsanfrage abschicken würde. Dazu brauchte ich nicht mal das Kleingedruckte zu lesen – so etwas erwartet man bei Kreditanbahnungen halt.

Was ich nicht erwartet hatte – und sollte es im Kleingedruckten gestanden haben, so ist es mir zumindest nicht aufgefallen – ist die Tatsache, dass noch 4 (in Worten: vier) weitere Kreditinstitute, von denen ich weder explizit Unterlagen angefordert noch deren Zinsangebote in der Übersicht des Portals in Erwägung gezogen hatte, zeitgleich ebenfalls eine Schufa-Anfrage losschicken würden. Das ist schon faszinierend – der eine Anbieter bezahlt einem eine Prämie, unter Verrechnung derselben ein tatsächlich mit nicht mal unerheblichen Zinsen behafteter Kredit scheinbar zum Minuszins-Kredit wird, vier weitere Anbieter, von denen man überhaupt nichts will, fragen aber einfach ebenfalls Daten ab… fast möchte man sich fragen, was denn wohl in wenigen Tagen die DSGVO von der Geschichte hält? Vor allem aber: Solche Abfragen en gros müssen ausgesprochen preisgünstig sein, denn so ein im TV beworbenes Angebot ist sicherlich von einer großen Zahl potenzieller Kunden angefragt worden.

Ganz nebenbei fand ich dann in der Liste der Anfrager noch einen „Laden“, den ich nicht unmittelbar auf dem Schirm hatte – kurze Rückblende auf das Datum der Anfrage zeigte dann, dass dies ein Zahlungsdienstleister war, der für unseren lokalen Verkehrsbetrieb tätig ist. Tatsächlich hatte ich es gewagt, online ein Nahverkehrsticket zu lösen (ja – ein Ticket. Nahverkehr. Kleinkram halt) und als Zahlungsoption meine ich mich nur an Bankeinzug (= SEPA-Mandat) erinnern zu können.

Soweit mir bekannt ist, können Bankverbindungen im IBAN-Format ohne großen Aufwand auf Gültigkeit überprüft werden – und der Betrag für so ein Ticket (kein Abo) ist ja nun wirklich recht überschaubar – umso mehr überrascht dann, dass der Bezahldienstleister tatsächlich auch dafür eine Schufa-Anfrage absetzt. Die Zahlungsmoral der Kundschaft muss schon reichlich unter aller Kanone sein, wenn man sich für einen niedrigen zweistelligen Euro-Betrag den Score abholen muss…

A propos Score – die Schufa räumt ein, dass der theoretische Spitzen-Score von 100 eben genau das ist: Rein theoretisch. In der Praxis gelte ein Score über 98 als „gut“. Könnte ich jetzt entspannt sehen, da sich „mein Score“ seit Jahren (so ein- bis zweimal im Jahr schaut man ja dann doch mal nach wenn es eh nichts kostet) höchstens bei der 2. Nachkommastelle mal etwas bewegt. Wenn da nicht die Unwägbarkeit der Schufa-Algorithmen wäre, nach denen – so sagten es mir zumindest unabhängig voneinander zwei Bankberater in der Vergangenheit – auch die Häufigkeit von Kreditanfragen den Score drücken kann. Fast wäre man zum Selbstversuch provoziert – aber wenn man sich ansieht, wer alles wann diese Daten abrufen und für sich selbst bewerten kann, eben nur fast.

 

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